Empfehlungen

Zum Zeitpunkt der Ausreise in Länder außerhalb der Europäischen Union wird empfohlen, mitgenommene Videokameras, Fotoapparate und ganz generell alle Artikel, die man im Ausland am häufigsten erwerben kann, zu deklarieren, damit bei der Rückkehr keine Zollgebühren erhoben werden.

Die Zahlungsbelege für Einkäufe in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten aufbewahrt werden, um die Zollbefreiung für Einkäufe unter ca. 150,00 Euro in Anspruch nehmen zu können.

TAX FREE ist eine Möglichkeit für Reisende mit Wohnsitz in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat – nach Vorlage eines Kaufnachweises an der Ausgangsstelle aus der Europäischen Gemeinschaft – auf Rückerstattung des Zolls der in autorisierten Geschäften gekauften Waren mit einem Betrag von mehr als 150,00 Euro.

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