Tiere

BEFÖRDERUNG VON TIEREN

Alle Fluggesellschaften erlauben in der Regel den Transport von Hunden und anderen kleinen Tieren, aber jede wendet unterschiedliche Regeln an. Aus diesem Grund sollte man sich schon zeitgerecht vor der Reise organisieren und informieren.
Bei der Buchung müssen Sie der Fluggesellschaft die Mitnahme Ihres Tieres mitteilen.
Wenn sich der Ferienort im Ausland befindet, so muss man sich über die im Zielland geltenden Formalitäten informieren: so sieht in einigen Ländern die Mitnahme eines Tieres eine Quarantäne vor, die bis zu drei Monaten dauern kann.
Grundsätzlich muss Ihr Hund gegen die wichtigsten Krankheiten geimpft sein, und in jedem Fall sollten Sie zusätzlich zum Gesundheitspass auch einen Nachweis über den Gesundheitszustand mitnehmen.
Alle Fluggesellschaften erlauben, dass kleine Hunde mit Ihnen in der Kabine reisen, vorausgesetzt sie werden in Käfigen mit  wasserdichtem Boden transportiert (diese Käfige müssen ausreichend groß sein, damit sich die Tiere bequem bewegen können und dürfen die Maße 47 x 25 x 32 cm und ein Gewicht von 10 Kg nicht überschreiten).
Wenn das Gewicht Ihres Hundes zusammen mit dem Gewicht des Transportkäfigs 10 kg überschreitet, muss das Tier in den Laderäumen befördert werden: es wird bei der Frachtannahme abgefertigt und in speziellen Transportboxen der Fluggesellschaft befördert.

BLINDENHUNDE

Die einzige Ausnahme betrifft die Begleithunde für Blinde, die gemeinsam mit dem Fluggast in der Kabine transportiert werden, vorausgesetzt sie haben einen Maulkorb und eine Leine: in diesem Fall erfolgt der Transport spesenfrei, trotzdem muss die Mitnahme des Hundes der Buchungsstelle der Fluggesellschaft mitgeteilt werden; der Hund und sein Besitzer werden als erste in die Kabine gebracht und entsprechend nebeneinander untergebracht.

SONDERFÄLLE

Vögel, Fische, Frösche, Landschildkröten können nur nach Italien eingeführt werden, wenn sie über ein Ursprungszertifikat des Herkunftslandes verfügen.
Für geschützte Arten (Papageien, Wasserschildkröten, Zierfische…) muss eine CITES-Bescheinigung (Ausfuhrgenehmigung) vorgewiesen werden.

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